Konformitätsbewertung: medatixx-Praxissoftware für die elektronische Medikationsliste bestätigt

Damit Praxissoftware, Krankenhäuser und Apotheken Daten miteinander austauschen können, braucht es verbindliche Standards. Ob eine Software diese Standards tatsächlich einhält, wird in der Konformitätsbewertung (KOB) geprüft — geregelt in § 387 SGB V und in der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung.
Der erste Anwendungsfall betrifft die elektronische Patientenakte, genauer den digital gestützten Medikationsprozess. Im Mittelpunkt steht die elektronische Medikationsliste (eML) — die Übersicht darüber, was eine Patientin oder ein Patient tatsächlich einnimmt.
PDF oder strukturiert — ein Unterschied im Alltag
Für die Bewertung genügt es, die eML als PDF abrufen zu können. medatixx hat sie stattdessen nativ auf Basis des FHIR-Profils eingebunden, also als strukturierte, weiter verarbeitbare Datei. Alle Praxissoftwarelösungen des Herstellers haben die Bewertung durchlaufen und die entsprechenden Bescheinigungen erhalten.
Was das für Ihre Praxis bedeutet
Der Unterschied klingt technisch, ist im Alltag aber deutlich zu spüren. Ein PDF können Sie ansehen — mehr nicht. Eine strukturierte Medikationsliste kann die Praxissoftware weiterverwenden: für die Medikationsprüfung, für die eigene Dokumentation, ohne dass jemand Wirkstoffe und Dosierungen abtippt.
Gerade bei Patientinnen und Patienten, die mehrere Ärzte sehen und entsprechend viele Präparate einnehmen, spart das nicht nur Zeit, sondern vermeidet Übertragungsfehler an einer Stelle, an der sie besonders folgenreich wären.
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